Ukrainisch ist Pflicht, Russisch verboten? Noch einmal zum Mythos vom „Verbot der russischen Sprache“

Übersetzung aus dem Englischen: Elmar Schulte

Der Anwalt Oleksiy Stoljarenko erläutert einige Aspekte des ukrainischen Sprachengesetzes und erklärt, warum es dabei immer wieder zu Missverständnissen kommt. Stoljarenko beschäftigt sich hier konkret mit dem Wortlaut des Gesetzes.

Eine der ersten „Skandale“, die Kiew nach dem Abgang Janukowitschs erschütterten, bezog sich auf das – von vielen Beobachtern so bezeichnete – „Verbot der russischen Sprache.“ Zu diesem angeblichen „Verbot“ haben zahlreiche Kommentatoren, vielfach auch lautstark, ihre Meinung kundgetan. Allerdings sind die meisten, die sich zur Sprachenfrage geäußert haben, nicht nur keine Juristen, sondern haben auch das betreffende Gesetz nicht gelesen.

Durch diese fehlende Sachkenntnis ist diese Frage erfolgreich auf allen Ebenen falsch dargestellt worden, und zwar sowohl in der Ukraine als auch im Ausland. Ein typisches Beispiel sind die Äußerungen von Michail Chodorkowski, der in einer Rede vor Studenten des Kiewer Polytechnischen Instituts am 10. März 2014 sagte, dass die ukrainische Regierung unklug gehandelt habe, mit der „Annahme eines Gesetzes durch die ukrainische Legislative, dass den Status der russischen Sprache in der Ukraine aufhebt.“

Erstens gab es in der Ukraine nie ein Gesetz betreffend den „Status der russischen Sprache in der Ukraine.” Zweitens hat sich der rechtliche Status der russischen Sprache in der Ukraine, auch wenn er in den letzten Jahren leicht modifiziert wurde, in der Praxis nicht geändert.

Lassen wir aber die politische Seite außen vor und beschäftigen uns ausschließlich mit den rechtlichen Gesichtspunkten, die den Status der russischen Sprache in der Ukraine betreffen.

Staatssprache in der Ukraine ist Ukrainisch

Die grundsätzlichen Fragen der Sprache in der Ukraine werden geregelt durch das Sprachengesetz von 2012 (Gesetz „Über die Grundlagen der staatlichen Sprachenpolitik“, datiert 3. Juli 2012 N 5029-VI) dessen Entwurf von Serhij Kiwalow und Wadym Kolesnitschenko (Partei der Regionen) eingebracht wurde. Gegen die parlamentarische Entscheidung vom 23. Februar 2014 zur Aufhebung dieses Gesetzes legte Interimspräsident Turtschinow sein Veto ein. Diese Tatsache wird fälschlich und lautstark als „Verbot“ der russischen Sprache beklagt.

Der Artikel 6 des Sprachengesetzes von 2012 definiert die ukrainische Sprache als Staatssprache, zu deren Benutzung innerhalb des Territoriums der Ukraine sämtliche legislativen, exekutiven und judikativen Organe verpflichtet sind. Der Paragraph 5 des Artikes 6 lautet ausdrücklich: „Nichts in diesem Gesetz soll so ausgelegt werden, dass es den Verwendungsbereich der Staatssprache“ – also des Ukrainischen – „einschränkt“.

Regionalsprachen können anerkannt werden

Artikel 7 des Gesetzes sieht nun vor, dass die Ukraine weiterhin 18 Minderheitensprachen als „regionale“ Sprachen anerkennt: Russisch, Weißrussisch, Bulgarisch, Armenisch, Gagausisch, Jiddisch, Krimtatarisch, Moldauisch, Deutsch, Griechisch, Polnisch, Romani, Rumänisch, Slowakisch, Ungarisch, Russinisch, Karaimisch und Krimtschakisch. Somit erhält die russische Sprache keinen Sonderstatus, sondern ist eine Regionalsprache neben 17 weiteren.

Wie nun wird der „regionale Status“ einer Sprache bestimmt, egal ob nun Russisch, Krimtatarisch, Moldauisch oder Deutsch? Das Gesetz nennt zwei Anforderungen:

1. mindestens 10% der Bevölkerung müssen diese Sprache sprechen

2. auf der Ebene des Gebiets (Oblast), der Region, Metropolregion, Stadt, Landsiedlung oder der Autonomen Republik Krim muss eine entsprechende Petition vorgelegt werden. Eine Entscheidung des entsprechenden gewählten Gremiums muss dann darauf folgen:

„Sobald Unterschriften von mehr als 10% der Bevölkerung in einem bestimmten Landesteil gesammelt wurden, sind die lokalen Behörden verpflichtet, die notwendige Entscheidung [zur Anerkennung der Regionalsprache, Anm. des Autors] innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Unterschriftenlisten zu treffen.“

Praktische Bedeutung einer Regionalsprache für lokale Regierungen

Wurde eine Sprache als Regionalsprache anerkannt, sieht das Gesetz mehrere Möglichkeiten vor. Artikel 11 erlaubt die Möglichkeit, aber verpflichtet nicht dazu, eine Regionalsprache für die Arbeit der lokalen Regierung zu verwenden, wobei die primäre Sprache für die Unterlagen aber weiterhin die Staatssprache, also das Ukrainische, bleibt:

„Die primäre Sprache für die Arbeit, für Akten und Unterlagen der staatlichen Behörden und lokale Regierungen, ist die Staatssprache. In einem Landesteil, in dem eine eine (oder mehrere) Regionalsprache(n) die Bedingungen entsprechend Absatz 3, Artikel 8 des Gesetzes erfüllen, können die lokalen Behörden und die lokalen Regierungen die Regionalsprache(n) für ihre Arbeit, für Unterlagen und Akten verwenden. Die Korrespondenz zwischen diesen Organen und den obersten staatlichen Behörden kann in dieser (diesen) Regionalsprache(n) erfolgen.“

Die Kontroverse über dieses Gesetz bezieht sich vor allem auf eine Klausel in Teil 3 Artikel 11 des Gesetzes, in der festgelegt wird, dass Personen in (einer) offiziell anerkannten Regionalsprache(n) kommunizieren und persönliche Anfragen stellen dürfen und die Staatsbedienstete dazu verpflichtet, die jeweilige(n) offiziell anerkannte(n) Regionalsprache(n) zu beherrschen und sie in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu verwenden.

Das Gesetz sieht auch die Verwendung aller Regionalsprachen im Rahmen von Wahlen vor, wenn Wahlprogramme und Wahlwerbung in ukrainischer Sprache präsentiert werden. Allerdings sind gemäß Artikel 12 für solche Materialien Übersetzungen in Regionalsprachen nur optional vorgesehen. In Artikel 13 ist weiterhin festgelegt, dass für Ausweisdokumente neben dem ukrainischen Text zusätzliche Übersetzungen in eine Regionalsprache ebenfalls optional möglich sind.

Verwendung von Sprachen bei Gerichtsverfahren, in der Bildung und Werbung

Artikel 14 des Gesetzes schreibt das Ukrainische als Sprache für Gerichtsverfahren fest. Allerdings dürfen Gerichte, wo es möglich ist und wenn die beteiligten Streitparteien zustimmen, die Verwendung einer offiziellen Regionalsprache sowohl für Verfahrens- als auch für Beweisunterlagen beantragen, allerdings nur, insoweit den Parteien dadurch keine weitere Kosten entstehen.

Artikel 14 Abschnitt 5 schreibt fest, dass „Untersuchungs- und Gerichtsdokumente in der Staatssprache abgefasst sein sollen“, das heißt also in ukrainischer Sprache. Artikel 15 legt fest, dass das Ukrainische in vorgerichtlichen Untersuchungsakten und für die staatsanwaltliche Aufsicht verwendet werden soll; Artikel 16 schreibt weiterhin vor, dass ukrainisch für notarielle Dokumente gebraucht werden muss.

Die Unterrichtssprache im öffentlichen Bildungssektor in der Ukraine ist laut Artikel 20 die ukrainische Sprache, sowie gegebenenfalls auch Regional- oder Minderheitssprachen. Universitäten können separate Gruppen einrichten, in denen in offiziellen Regionalsprachen unterrichtet werden kann.

Eine Klausel in Artikel 26 definiert die Sprache für Werbung und Produktinformationen; dort heißt es: „Produktinformationen, Handbücher und dergleichen sollen in der Staatssprache und einer Regionalsprache abgefasst sein.“

Versteckten Kosten der Verwendung von Regionalsprachen in der Praxis

Bei näherem Hinsehen also erscheint das so genannte “Kiwalow-Kolesnitschenko-Gesetz” nicht mehr wie ein Meilenstein der Rechtsgeschichte, das den Schutz der russischen Sprache garantiert oder dem Russischen besonderen Status zugesteht. Übrigens stellt die Anmerkung zum Gesetz „Über die Grundsätze der staatlichen Sprachenpolitik“ fest: “Die Ausführung dieses Gesetzes darf keine zusätzliche Haushaltsmittel in Anspruch nehmen.” Tatsächlich wäre die Anwendung von 18 Regionalsprachen durch die Regierung, die mit einem Quorum von 10% der lokalen Bevölkerung  durchgesetzt werden kann, in der Praxis mit absurd hohen Kosten verbunden.

Das Gesetz wurde schließlich verabschiedet, aber in der Wirklichkeit hatte es keine Auswirkungen, da seine Umsetzung weder vernünftig geplant war, noch ausreichend finanziert oder umgesetzt wurde. Das kontrovers diskutierte Gesetz erwies sich als Fiktion, mit dem Zweck, die Ukrainer insgesamt und die Sprecher von regionalen Sprachen im Besonderen irrezuführen. Denn letztlich blieb alles beim Alten: vornehmlich russischsprachige Regionen verwendeten weiterhin die russische Sprache, der Rest des Landes das Ukrainische.

Das Sprachengesetz von 2012 weist zahlreiche Fehler auf: Ein detailliertes Prozedere zur Anerkennung einer Regionalsprache wurde nie vorgegeben, was dazu führte, dass die lokalen Behörden versuchten, es nach ihren besten Möglichkeiten umzusetzen; dass dies auf jeweils unterschiedliche Art und Weise geschah, führte nicht dazu, die Legitimität dieser Entscheidungen zu erhöhen. In der Praxis bedeutete dies, dass eine Minderheitensprache buchstäblich von einem Tag auf den anderen zur Regionalsprache erhoben werden konnte und dadurch alle Organisationen, Personen und Unternehmen diese Sprache plötzlich auch verwenden mussten – wobei sie entsprechende Aufwendungen natürlich selber zu tragen hatten.

Derzeit gibt es nicht einmal Informationen darüber, welche Sprachen an welchen Orten offiziell den Status der Regionalsprache haben und an welche staatlichen Behörden ein Bürger sich tatsächlich auf Russisch, Griechisch, Polnisch, Romani, Deutsch usw. wenden kann. Es erübrigt sich, darauf hinzuweisen, dass es praktisch keine Staatsbedienstete gibt, die tatsächlich in einer dieser Sprachen antworten, Auskunft erteilen oder anderweitig kommunizieren können.

Für Unternehmen ist Artikel 26 interessant, der festlegt, dass Produktbeschriftungen auf Ukrainisch und einer Regionalsprache verfasst sein müssen. Das bedeutet, dass Verkäufer von Bier, Wodka, Pralinen oder andere Firmen, die ihre Produkte einer bestimmten Region, einem Dorf, einer Metropolregion oder einem Gebiet (Oblast) verkaufen, plötzlich ihre Etiketten zusätzlich auf Slowakisch, Ungarisch oder Ruthenisch beschriften müssten. Abgesehen davon, dass es nicht einfach ist, professionelle Übersetzer für zahlreiche der 18 Minderheitensprache zu finden – eine solche Aussicht ist für eine Firma, die vielleicht 3.000 bis 5.000 verschiedene Artikel landesweit vertreibt, nicht nur finanziell abschreckend sondern logistisch fast unmöglich. Und wie sollte man Beschriftungen in allen 19 Sprachen auf einer Bierflasche oder eine Zigarettenschachtel unterbringen?

Ein schlecht gemachtes Gesetz loszuwerden, ist nicht so einfach

Der Werchowna Rada [ukrainisches Parlament, Anm. d. Ü.] ging es vor allem um diese Aspekte, als sie in den ersten Tagen nach der Revolution beschloss, dieses Gesetz zurückzunehmen, welches – um es mit den Worten des pro-russischen Politikers Michailo Dobkin zu sagen – „ein idiotisch formuliertes Gesetz“ ist. Allerdings kam diese Maßnahme zum falschen Zeitpunkt und wurde allseitig fehlinterpretiert.

Kurz zusammengefasst: Beim Gesetz von 2012 ging es keineswegs um den „besonderen Status des Russischen“. Es ging nicht einmal ausdrücklich um die russische Sprache als solche. Aber der Aufschrei, den der Antrag zur Streichung des Gesetzes auslöste – sowohl durch Inkompetenz seitens der Pressevertreter als auch wegen bewusster Falschberichterstattung, die verschwieg, dass der Antrag nie Gesetzeskraft erlangte – gab Putin eine Waffe in die Hand, die er höchst wirkungsvoll auf der Krim und danach in der Ostukraine eingesetzt hat.

Übersetzung aus dem Englischen: http://euromaidanpr.com/2014/05/25/ukrainian-vs-russian-the-ban-that-never-was/

Ausführliches, zum Teil abweichendes russisches Original in der Ukrainska Prawda: http://www.pravda.com.ua/rus/columns/2014/03/13/7018654/

This entry was posted in Articles and tagged , , , , , . Bookmark the permalink.